Warum wir Menschenrechte in Lieferketten gesetzlich regeln müssen und was das für Unternehmen bedeutet
Das Lieferkettengesetz zur menschenrechtlichen Sorgfalt ist aktuell in aller Munde. Wir zeigen, worauf Unternehmen achten sollten, um sich auf die Regulierung vorzubereiten.
Der erste Teil unserer Artikelserie befasste sich mit dem aktuellen Diskurs zu einer potentiellen Verpflichtung zur menschenrechtlichen Sorgfalt in Lieferketten. Nun soll in Deutschland ab 2023 ein neues Lieferkettengesetz gelten, das konkrete Aktivitäten von Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten einfordert. Zusätzlich wird auf europäischer Ebene daran gearbeitet, die Unternehmen europaweit auf die Umsetzung einer menschenrechtlichen Sorgfalt zu verpflichten.
Die Regulierung der menschenrechtlichen Sorgfalt in der Lieferkette ist eine Herausforderung
Ein Großteil der bislang existierenden Regulierungen zieht sich auf den Bereich der Berichterstattung zurück. Unternehmen werden verpflichtet, über ihre Aktivitäten im Kontext menschenrechtlicher Sorgfalt zu berichten. An einer inhaltlichen Auseinandersetzung, ob die berichteten Aktivitäten adäquat, effektiv und ausreichend sind, fehlte es dagegen bisher. Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und auch die geplante Regulierung auf EU-Ebene zeigen aber, dass künftig auch inhaltliche Anforderungen gestellt werden.
„Das Lieferkettengesetz und auch die geplante Regulierung auf EU-Ebene zeigen aber, dass künftig auch inhaltliche Anforderungen gestellt werden.“
Eine über Berichtspflichten hinaus gehende Regulierung ist sinnvoll und nötig, denn nur sie schafft im Idealfall gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle und dient zugleich der Integration fundamentaler Rechte in globale Wirtschaftsprozesse. Eine funktionierende Regulierung kann zum Beispiel dafür sorgen, dass Unternehmen, die ihrer Verantwortung zur Achtung von Menschenrechten nachkommen, keine Kostennachteile entstehen. Sie stärkt Anreize für Unternehmen, stabilere Lieferkettenbeziehungen zu etablieren und ermöglicht Kapitalgebern eine werteorientierte Beurteilung von Unternehmen durch mehr Transparenz und Vergleichbarkeit.
So bereiten sich Unternehmen auf das Lieferkettengesetz vor
Eine Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfalt durch Unternehmen kann schnell komplex und aufwändig werden, vor allem, wenn sie nicht integrativ verstanden wird. Unternehmen, die menschenrechtliche Sorgfalt als parallel ablaufenden Prozess betrachten – wie es häufig zur Erfüllung von reinen Berichterstattungspflichten geschieht – haben Mehraufwand, ohne nachhaltige Ergebnisse zu erzielen. Der wichtigste Schritt für Unternehmen, um trotz der hohen Komplexität die menschenrechtliche Sorgfalt in der Lieferkette anzugehen, ist eine fundierte Risikoanalyse inklusive klarer Priorisierung.
Unternehmen stehen bei der Beschäftigung mit dem Thema der menschenrechtlichen Sorgfalt vor der Herausforderung, dass sie die „Achtung von Menschenrechten“ für ihre Situation operationalisieren müssen: Für welche Menschenrechte, für welche Themen, für welche Bereiche der Lieferkette ist das Unternehmen verantwortlich und muss aktiv werden? Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGPs) haben hierfür bereits 2011 klare Handlungsempfehlungen für Unternehmen definiert.
Nach Maßgabe der UNGPs und des Lieferkettengesetzes sind die zentralen Bausteine für den Aufbau des Sorgfaltsprozesses:
eine Risikoanalyse durchführen, die die Menschenrechtsrisiken entlang der Lieferkette beleuchtet
fokussiert die wichtigsten menschenrechtlichen Themen priorisieren
ein Prozess aufsetzen, klare Verantwortlichkeiten festlegen, Maßnahmen definieren und umsetzen
Für die Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfalt ist es zunächst wichtig, einen gut organisierten Prozess zur Analyse von Risiken aufzusetzen. Damit werden die relevanten Themen entlang der gesamten Wertschöpfungskette in angemessener Form identifiziert und priorisiert, wie es in unserem Whitepaper „7 Erfolgsfaktoren menschenrechtlicher Sorgfalt“ dargestellt ist.

Sodann gilt: Die Herausforderungen der menschenrechtlichen Sorgfalt werden umso geringer, je besser die Integration in die Kerngeschäftsprozesse gelingt. Eine strukturierte Integration von Anforderungen der menschenrechtlichen Sorgfalt in bestehende Unternehmensprozesse und ein gewisser Aufbau von Strukturen und Kapazitäten sorgen dafür, dass das Unternehmen profitiert – beispielsweise über eine klare Positionierung am Markt, klar definierte Prozesse und Verantwortlichkeiten, eine verbesserte Reputation oder auch ein höheres Maß an Mitarbeiteridentifikation. Und: Es profitieren die Menschen, deren Rechte bis jetzt eingeschränkt waren.
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Unternehmen sind gut beraten, bereits jetzt ihre menschenrechtliche Sorgfalt fokussiert und passend zu den eigenen Spezifika umzusetzen, um nicht zuletzt die eigene Wettbewerbsposition in Vorbereitung auf die kommenden Regulierungen zu stärken.
Das deutsche Lieferkettengesetz stellt Anforderungen zur menschenrechtlichen Sorgfalt, die über bloße Berichterstattungspflichten hinaus gehen. Die Sorgfaltspflichten fokussieren dabei an zentralen Stellen auf ein weiches Kriterium, nämlich der Umsetzung von „angemessen“ Maßnahmen. Es ist zu erwarten, dass die Anforderungen und Erwartungen an menschenrechtliche Sorgfalt von Unternehmen stetig steigen werden. Unternehmen, die sich bereits heute engagieren und die menschenrechtliche Sorgfalt strukturiert und als langfristig wirksamen Prozess implementieren, werden damit einen deutlichen Wettbewerbsvorteil für sich erarbeiten können.
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